§ 33 TP 5 Abs 1 Z 1 GebG - Der Abschluss eines Bestandvertrags durch Anbot und Annahme jeweils mittels nicht ausgedruckter E-Mails mit sicherer elektronischer Signatur ist gebührenpflichtig iSd § 33 TP 5 Z 1 GebG.
§ 33 TP 5 Abs 1 Z 1 GebG - Der Abschluss eines Bestandvertrags durch Anbot und Annahme jeweils mittels nicht ausgedruckter E-Mails mit sicherer elektronischer Signatur ist gebührenpflichtig iSd § 33 TP 5 Z 1 GebG.