§ 3 Abs 1 Z 21, § 16 Abs 1 Z 6 EStG - Wird ein ÖBB-Bediensteter zwischen Wohnung und Arbeitsstätte teilweise mit der Bundesbahn begünstigt befördert, ist für das Pendlerpauschale nur die Teilstrecke zwischen Wohnung und ÖBB-Einstiegstelle maßgeblich; das kleine Pendlerpauschale steht daher nur zu, wenn der Anfahrtsweg zum Bahnhof mehr als 20 km beträgt. Die tatsächlichen Kosten für die begünstigte Beförderung durch die ÖBB (ÖBB-Fahrbegünstigungskostenbeitrag) können im Rahmen des § 16 Abs 1 Z 6 letzter Satz EStG als Werbungskosten berücksichtigt werden.