VwGH 24. 6. 2010, 2007/15/0284
§ 24a KStG, § 290 BAO - Bei Veranlagung einer Unternehmensgruppe ist gemäß § 24a KStG 1988 ein einheitlicher Feststellungsbescheid an den Gruppenträger und das Gruppenmitglied zu erlassen und über die dagegen erhobene Berufung (vom Gruppenträger und Gruppenmitglied) ist in einer einheitlichen Berufungsentscheidung in der Sache abzusprechen.