§ 1 Abs 5 StiftEG - Gegen die für die Stiftungseingangssteuer maßgeblichen Bewertungsvorschriften bestehen die gleichen verfassungsrechtlichen Bedenken, die der VfGH bereits im Zusammenhang mit der Aufhebung des Grundtatbestands zur Erbschafts- und Schenkungssteuer geäußert hat. Die Verfassungsmäßigkeit des letzten Satzes des § 1 Abs 5 StiftEG wird daher von Amts wegen geprüft.
VfGH 28. 9. 2010, B 1473/09