§ 6 Abs 3 KBGG, Art 10 Abs 1 lit b Z i VO (EWG) 574/72 - Beziehen eine in einem österreichischen Arbeitsverhältnis karenzierte Arbeitnehmerin und ihr Ehemann in Deutschland Elterngeld, das das österreichische Kinderbetreuungsgeld übersteigt, und ist Deutschland vorrangig leistungszuständig, so steht der Arbeitnehmerin kein Anspruch auf Ausgleichszahlung zum Kinderbetreuungsgeld zu, auch wenn der Anspruch auf Elterngeld zu einem früheren Zeitpunkt endet.