Zur Erzielung einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise fand im November 2009 die Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern des BMF gemeinsam mit dem zuständigen Fachbereich und den Finanzämtern statt, bei der in der Praxis aufgetretene Zweifelsfragen in den oben genannten Bereichen behandelt wurden. Das Ergebnis dieser Besprechung wurde im gegenständlichen Erlass jetzt festgehalten.