§ 16 Abs 1 Z 6 EStG - Auch ein Arbeitnehmer, der nur an einem Tag pro Woche für 5 Stunden beschäftigt ist, kann Anspruch auf die Berücksichtigung eines Pendlerpauschales haben, wobei das Überwiegen des Pendelns im Lohnzahlungszeitraum anhand seiner konkreten Arbeitstage im Monat zu prüfen ist.