§ 255 Abs 3 ASVG - Dass ein Versicherter aufgrund seiner eingeschränkten Leistungsfähigkeit nur mehr Teilzeit arbeiten kann, führt nicht zwangsläufig dazu, dass ihm ein Umzug oder ein Wochenpendeln nicht zugemutet werden kann und es infolgedessen bei Betrachtung des maßgeblichen Verweisungsfeldes nur auf den regionalen Arbeitsmarkt ankommen würde. Von einer wirtschaftlichen Unzumutbarkeit einer Wohnsitzverlegung bzw von Wochenpendeln ist aber auszugehen, wenn das zu erwartende Einkommen im Verweisungsberuf mit rund € 600,- weit unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz nach § 293 Abs 1 lit a sublit bb ASVG liegt.