VwGH 26. 1. 2010, 2008/08/0063
§ 9, § 10 AlVG - Das AlVG enthält keine besonderen Formvorschriften, in welcher Weise die Zuweisung einer Beschäftigung iSd § 9 und § 10 AlVG zu erfolgen hat; eine mündliche oder telefonische Zuweisung ist somit nicht ausgeschlossen. Dies erscheint auch wegen der eventuellen Erforderlichkeit, bei der Stellenvermittlung zwecks Beendigung der Arbeitslosigkeit gegebenenfalls sehr rasch vorzugehen, sachlich begründet.