VwGH 22. 3. 2010, 2010/08/0021
§ 9, § 10 AlVG - Durch eine geringfügige, die Arbeitslosigkeit nicht ausschließende Beschäftigung darf die Bereitschaft des Arbeitslosen nicht beeinträchtigt werden, eine vom Arbeitsmarktservice zugewiesene zumutbare Beschäftigung anzunehmen und sich im Vorstellungsgespräch dementsprechend zu verhalten.