§ 4 Abs 1 EStG - Ein Mietrecht an einem nur zum Teil für den Betrieb genutzten Gebäude ist entsprechend anteilig zum Betriebs- und Privatvermögen zuzuordnen. Insofern verkennt die Abgabenbehörde die Rechtslage, wenn sie eine Ablöse für die Aufgabe dieses gemischt genutzten Mietrechts zur Gänze als Betriebseinnahme erfasst.
VwGH 20. 5. 2010, 2008/15/0096