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Betriebsvermögenszugehörigkeit von Mietrechten

Lohnsteuer und AbgabenARD 6070/17/2010 Heft 6070 v. 6.8.2010

§ 4 Abs 1 EStG - Ein Mietrecht an einem nur zum Teil für den Betrieb genutzten Gebäude ist entsprechend anteilig zum Betriebs- und Privatvermögen zuzuordnen. Insofern verkennt die Abgabenbehörde die Rechtslage, wenn sie eine Ablöse für die Aufgabe dieses gemischt genutzten Mietrechts zur Gänze als Betriebseinnahme erfasst.

VwGH 20. 5. 2010, 2008/15/0096

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