§ 4 Abs 7, § 6, § 28 Abs 2 EStG - Werden ein Jahr nach Erwerb eines bereits betriebsbereiten Betriebsgebäudes dessen Fenster erneuert, so sind die entsprechenden Aufwendungen - mangels einer gesetzlichen Grundlage dafür - nicht als „anschaffungsnahe Instandsetzungsaufwendungen“ zu aktivieren, sondern sofort abzugsfähig.
VwGH 30. 6. 2010, 2005/13/0076