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Beginn der BV-Beitragspflicht

SozialversicherungARD 6070/10/2010 Heft 6070 v. 6.8.2010

OÖGKK, dienstgeber service line 7/2010

Der Dienstgeber muss für den Dienstnehmer (freien Dienstnehmer) monatlich einen betrieblichen Vorsorgebeitrag entrichten. Voraussetzung ist, dass das Dienstverhältnis länger als einen Monat dauert. Der erste Monat einer Beschäftigung bei einem Dienstgeber ist somit grundsätzlich beitragsfrei.

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