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Kein Insolvenz-Entgelt für freiwillige Abfertigung

Insolvenz-EntgeltARD 6069/6/2010 Heft 6069 v. 3.8.2010

§ 1 Abs 4a IESG, § 23 AngG - Wird ein Arbeitnehmer von seinem bisherigen Arbeitgeber abgeworben und schließt er nach dem 31. 12. 2002 - also zu einem Zeitpunkt, zu dem kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfertigung alt mehr erworben werden kann - einen neuen Arbeitsvertrag ab, der eine Klausel über „anrechenbare Vordienstzeiten für die Abfertigung“ enthält, so ist sein Anspruch auf diese vertraglich zugesicherte freiwillige Abfertigung nicht IESG-gesichert.

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