§ 1 Abs 4a IESG, § 23 AngG - Wird ein Arbeitnehmer von seinem bisherigen Arbeitgeber abgeworben und schließt er nach dem 31. 12. 2002 - also zu einem Zeitpunkt, zu dem kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfertigung alt mehr erworben werden kann - einen neuen Arbeitsvertrag ab, der eine Klausel über „anrechenbare Vordienstzeiten für die Abfertigung“ enthält, so ist sein Anspruch auf diese vertraglich zugesicherte freiwillige Abfertigung nicht IESG-gesichert.