Bundesarbeitsgericht/BRD 28. 1. 2010, 2 AZR 764/08
§ 3 Abs 2 dAGG, § 19 Abs 2 GlBG - Eine mittelbare Benachteiligung iSd § 3 Abs 2 des deutschen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (dAGG) liegt nicht vor, wenn die unterschiedliche Behandlung durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt ist und die Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich sind. Verlangt