vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gläserne Privatstiftungen - steuerliche Offenlegungspflicht

Lohnsteuer und AbgabenARD 6067/8/2010 Heft 6067 v. 23.7.2010

§ 13 Abs 1 KStG idF vor BGBl I 2010/34 - Vom Vorliegen einer sogenannten „gläsernen Stiftung“ iSd § 13 Abs 1 KStG kann nur dann ausgegangen werden, wenn auch die Stiftungszusatzurkunde unaufgefordert und unverzüglich beim zuständigen Finanzamt eingereicht wird. Wird diese für die Anwendung der im Regelfall günstigeren Besteuerung nach § 7 Abs 2 KStG erforderliche Offenlegungspflicht seitens der Organe oder der Rechtsvertreter einer Privatstiftung nicht erfüllt, so setzt sie sich dem Regelsteuerrecht nach § 7 Abs 3 KStG aus.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte