§ 607 Abs 12, § 637 Abs 2 ASVG - Wurde einem Versicherten bereits vor dem 1. 8. 2008 eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer ab einem bestimmten Stichtag zuerkannt, hat er keinen Anspruch auf Neuberechnung seiner Pension unter Berücksichtigung der neuen Langzeitversichertenregelung („Hacklerregelung“) bzw auf Weitergewährung als abschlagsfreie Langzeitversichertenpension gemäß § 607 Abs 12 ASVG.