vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Änderung der Rechtsform - Ummeldung der Dienstnehmer

SozialversicherungARD 6033/8/2010 Heft 6033 v. 12.3.2010

OÖGKK, dienstgeber service line 11/2009

Die Steuernummer ist seit Einführung der GPLA per 1. 1. 2003 der Ordnungsbegriff für die Prüfung. Ändert sich die Steuernummer zB aufgrund einer Firmenübernahme oder Firmenumwandlung, müssen die GKK eine neue Beitragskontonummer vergeben. Die Dienstnehmer sind daher auf die neue Beitragskontonummer umzumelden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte