OGH 11. 8. 2009, 10 ObS 117/09t
§ 131 ASVG - Ein Klagebegehren auf Übernahme von Kosten für ein Heilmittel durch den beklagten Krankenversicherungsträger kommt nur für die Zukunft in Betracht. Eine Leistungsklage auf Kostenerstattung für die Vergangenheit, nämlich bis spätestens Schluss der Verhandlung 1. Instanz, setzt hingegen voraus, dass die Kosten vorher vom Versicherten oder Anspruchsberechtigten getragen wurden.