OLG Wien 16. 10. 2009, 9 Ra 69/09x
§ 45 Ab 2 Z 2 VBO 1995 - Das Dienstverhältnis eines Vertragsbediensteten zur Gemeinde Wien kann nach § 45 Abs 2 Z 2 VBO 2995 vorzeitig durch Entlassung aufgelöst werden, wenn sich der Vertragsbedienstete einer Handlung oder einer Unterlassung schuldig macht, die ihn des Vertrauens der Gemeinde unwürdig erscheinen lässt.