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Verstoß gegen KV-Bestimmung - Unterlassungsklage des Betriebsrats unzulässig

ArbeitsrechtARD 6031/2/2010 Heft 6031 v. 5.3.2010

§ 90 ArbVG, § 50 Abs 2, § 54 ASGG - Der Betriebsrat ist mangels Aktivlegitimation nicht berechtigt, im eigenen Namen Ansprüche der Arbeitnehmer (hier: Recht auf Einhaltung der kollektivvertraglich geregelten Mindestruhezeiten) mit einer Unterlassungsklage gegen den Arbeitgeber geltend zu machen. Zur gerichtlichen Geltendmachung von Individualansprüche von Arbeitnehmern steht dem Betriebsrat nur das Feststellungsverfahren nach § 54 ASGG offen.

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