§ 16 Abs 1 Z 4 lit a, § 25 Abs 1 Z 3 lit d, § 69 Abs 5 EStG - Erhält ein Steuerpflichtiger, der einerseits - über der Höchstbeitragsgrundlage liegende - Einkünfte aus einer nichtselbstständigen Tätigkeit erzielt und andererseits auch noch nebenbei einen landwirtschaftlichen Betrieb führt, von der Sozialversicherungsanstalt der Bauern Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge rückgezahlt, so sind diese rückgezahlten Beiträge gemäß § 25 Abs 1 Z 3 lit d EStG zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit zu zählen.