§ 2 Abs 2b Z 3 EStG - Übergangsgewinne, die infolge des Wechsels der Gewinnermittlungsart erzielt werden, sind weder nach dem Gesetzeswortlaut noch nach einer teleologischen Interpretation von der Anwendung der Verrechnungsgrenze und der Vortragsgrenze ausgenommen.
VwGH 25. 11. 2009, 2007/15/0252