§ 49, § 50 ASVG - Wird ein im Betriebsvermögen des Dienstgebers stehendes Kraftfahrzeug sowohl von diesem als auch seiner im Betrieb angestellten Ehefrau privat genützt, so schließt auch der für den Pkw angesetzte Privatanteil in der Bilanz zugunsten des Dienstgebers den Ansatz eines Sachbezuges bei der Dienstnehmerin (Ehefrau) nicht aus. Der im Zuge der Bemessung der Einkommensteuer des Dienstgebers berücksichtigte Privatanteil an der Nutzung des Pkw drückt lediglich das Ausmaß der nicht betrieblichen Nutzung durch den oder im Interesse des Steuerpflichtigen aus. Die Privatnutzung durch einen Dienstnehmer geht aber stets zulasten der betrieblich veranlassten Nutzung, auch wenn es sich dabei um ein Familienmitglied des Dienstgebers handelt.