§ 8, § 10, § 17 PatG - Der Abschluss einer pauschalen Vergütungsvereinbarung für eine vom Arbeitnehmer gemachte und dem Arbeitgeber überlassene Diensterfindung bei aufrechtem Dienstverhältnis ist zulässig und grundsätzlich wirksam. Stellt sich in der Folge heraus, dass die Erfindung für den Arbeitgeber einen höheren Wert hat, als bei Abschluss der Pauschalvereinbarung angenommen, kann es selbst dann unter den Bedingungen des § 10 PatG zu einer nachträglichen Anpassung der Vergütung kommen, wenn der Arbeitnehmer bei Abschluss der Pauschalvereinbarung auf die Geltendmachung weiterer Ansprüche ausdrücklich verzichtet hat.