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Keine Forderungsentwertung bei Vereinbarung angemessener Verzugszinsen

Lohnsteuer und AbgabenARD 5992/15/2009 Heft 5992 v. 2.10.2009

§ 6 Z 2 lit a EStG - Liegt am Bilanzstichtag bei Kundenforderungen zwar ein Zahlungsverzug vor, für den aber die Verrechnung von Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat vereinbart ist, besteht kein Abzinsungsbedarf dieser Kundenforderungen, weil im Hinblick auf diese angemessene Verzinsung der Forderungen keine Entwertung eingetreten ist. Eine Teilwertabschreibung ist daher nicht vorzunehmen.

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