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Lehrlinge - Praxistipps zur Meldungserstattung

SozialversicherungARD 5992/12/2009 Heft 5992 v. 2.10.2009

DGservice NÖGKK, NÖDIS 10/2009

§ 33, § 34, § 57a ASVG - Für Lehrlinge sind entsprechend dem Lehrjahr unterschiedliche SV-Beiträge zu entrichten und folglich andere Beitragsgruppen zu verwenden. Dienstgeber müssen in diesen Fällen keine Änderungsmeldung übermitteln, die GKK führt diese Umstufungen als Serviceleistung automatisiert durch. Wichtig ist jedoch, dass die Daten zum Lehrverhältnis im Zuge der Anmeldung korrekt sind.

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