§ 21, § 33 TP 19 Abs 5 GebG - Für eine gebührenfreie Umschuldung ist es erforderlich, dass der vorher bestandene Kreditvertrag in einer für das Entstehen einer Gebührenpflicht maßgeblichen Weise beurkundet war.
VwGH 5. 3. 2009, 2007/16/0135
Sachverhalt: Eine Gebäudeleasing-AG hat mit Kreditvertrag vom Dezember 2000 eine Umschuldung eines ihr zuvor von der Raiffeisenlandesbank OÖ gewährten Kredits auf die Beschwerdeführerin vorgenommen, wobei es sich bei dem umgeschuldeten Kredit der Raiffeisenlandesbank OÖ um eine nicht gebührenpflichtige „mündliche Barvorlage“ gehandelt hatte. Die Beschwerdeführerin (Kreditgeberin) erachtet sich in ihrem Recht darauf verletzt, dass hier eine gebührenfreie Umschuldung vorliege.