§ 25 GebG idF BGBl I 2002/84 - Dem Ausspruch der Gesetzesaufhebung im Erkenntnis VfGH 26. 2. 2009, G 158/08, ARD 5949/7/2009, betreffend Verfassungswidrigkeit der Mehrfachvergebührung ist keine generelle Rückwirkung beizulegen, dh mit Ausnahme des Anlassfalls ist § 25 GebG erst auf nach dem 7. 4. 2009 verwirklichte Tatbestände nicht mehr anzuwenden.
Information des BMF vom 5. 5. 2009