§ 10 UStG - Werden in einem Swingerclub zu einem Pauschalpreis ua die Benützung einer kleinen Sauna, das Essen zur Gänze und die Getränke teilweise inkludiert angeboten, so stellen die Benützung der Sauna und die Verabreichung von Speisen und Getränken unselbstständige Nebenleistungen zur Hauptleistung (Verschaffung der Gelegenheit zur Ausübung sexueller Handlungen) dar. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 10 % kann diesbezüglich somit nicht zur Anwendung kommen.