OLG Wien 17. 4. 2008, 10 Ra 162/07b
§ 24 Abs 3 Z 1 HVertrG - Hat ein Handelsvertreter das Vertragsverhältnis selbst gekündigt, besteht nach § 24 Abs 3 Z 1 HVertrG kein Anrecht auf einen angemessenen Ausgleichsanspruch, es sei denn, dass dem Unternehmer zurechenbare Umstände hiezu begründeten Anlass gegeben haben, selbst wenn sie keinen wichtigen Grund nach § 22 HVertrG darstellen.