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Auswirkung einer Höherreihung auf bestehende Überzahlung

KollektivverträgeARD 5944/7/2009 Heft 5944 v. 20.3.2009

KV-Handelsangestellte - Wird ein Handelsangestellter mit 1. Jänner in eine höhere Beschäftigungsgruppe eingereiht, hat er keinen Anspruch darauf, dass die bislang gewährte Überzahlung über den KV-Mindestlohn in betraglich gleicher Höhe (nunmehr gegenüber dem Mindestgehalt der höheren Beschäftigungsgruppe) aufrechterhalten wird.

OLG Wien 25. 9. 2008, 8 Ra 33/08v

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