OLG Wien 19. 12. 2008, 8 Ra 79/08h
§ 299 Abs 1 EO - Das von einem betreibenden Gläubiger durch Pfändung der Gehaltsforderung des Verpflichteten erworbene Pfandrecht erstreckt sich iSd § 299 Abs 1 EO auch auf eine vom Arbeitgeber des Verpflichteten als Drittschuldner erst nach Beendigung des Dienstverhältnisses ausbezahlte Prämie.