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Kündigung eines Betriebsrats wegen Stilllegung einer Betriebsabteilung

ArbeitsrechtARD 5941/6/2009 Heft 5941 v. 10.3.2009

§ 121 Z 1 ArbVG - Wird jene Betriebsabteilung stillgelegt, in der ein Betriebsratsmitglied beschäftigt ist, und besteht im Betrieb keine andere zumutbare Beschäftigungsmöglichkeit, kann das Arbeits- und Sozialgericht die Zustimmung zur Kündigung des BR-Mitglieds erteilen. Von einer Stilllegung einer Betriebsabteilung kann aber nicht gesprochen werden, wenn die bisher vom BR-Mitglied ausgeübten Tätigkeiten nur auf andere Mitarbeiter übertragen oder auf andere Unternehmen ausgelagert werden. Die in der betreffenden Abteilung ausgeführten Aufgaben müssen vielmehr in Zukunft gänzlich wegfallen.

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