§ 62, § 62a ArbVG - Löst sich ein Betriebsrat während des Wahlanfechtungsverfahrens durch Rücktritt selbst auf, verliert er seine Parteifähigkeit. Eine allenfalls schon ergangene Entscheidung des Gerichts sowie das dieser Entscheidung zugrunde liegende Verfahren sind als nichtig aufzuheben und die Klage zurückzuweisen.
OGH 25. 11. 2008, 9 ObA 77/08a