OGH 9. 7. 2008, 9 ObA 16/08f
→ in Bestätigung von OLG Wien 7. 11. 2007, 8 Ra 122/07f, und ASG Wien 11. 7. 2007, 7 Cga 29/07w, ARD 5811/6/2007
§ 20 AngG, § 1157 ABGB - Begehrt ein Arbeitnehmer die Richtigstellung bzw den Widerruf einer E-Mail, mit der der Arbeitgeber den Mitarbeitern zur Kenntnis brachte, dass das Dienstverhältnis des Arbeitnehmers zum 30. 4. 2006 aufgelöst werde und er mit sofortiger Wirkung dienstfrei gestellt und aller seiner Funktionen enthoben sei, ist dem Klagebegehren ein Erfolg zu versagen, wenn die Mitteilung an die Belegschaft der Wahrheit entspricht. Die (wahre) Mitteilung, der Arbeitnehmer sei dienstfrei gestellt und seiner Funktion enthoben worden, ist nicht mit dem Vorwurf gleichzusetzen, er habe ein strafbares Verhalten gesetzt.