§ 870 ABGB, § 27 Z 1 AngG - Ist der Arbeitgeber der vertretbaren Ansicht, das vom Arbeitnehmer gesetzte Verhalten rechtfertige eine Entlassung (hier: mangelnde Information der Vorgesetzten über einen Warendiebstahl), stellt es keinen unerlaubten Zwang dar, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer unter Androhung der Entlassung zum Abschluss einer einvernehmlichen Auflösung bewegt.
OGH 25. 11. 2008, 9 ObA 158/08p