AÖF 2009/30, ausgegeben am 2. 2. 2009
Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften sind in dem in § 5 Z 14 KStG genannten Umfang von der Körperschaftsteuer befreit. Das Finanzamt Wien 1/23 hat das Vorliegen der Voraussetzungen zu bescheinigen. Sämtliche Kapitalgesellschaften, die diese Voraussetzungen erfüllen, sind gemäß § 6b Abs 3 KStG einmal jährlich im AÖF zu veröffentlichen.