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Steuerbefreiung für bestimmte Lieferungen und Entnahmen - Vorsteuerberichtigung

USt-Protokoll 2008ARD 5931/10/2009 Heft 5931 v. 3.2.2009

Erlass des BMF vom 18. 11. 2008, BMF-010219/0416-VI/4/2008 (USt-Protokoll 2008)

Eine Bank kauft eine EDV-Anlage um ca € 1.000.000,- netto. Von der Vorsteuer in Höhe von € 200.000,- kann nur ein Bruchteil in Höhe von € 200,- (= 0,1% Anteil durch steuerpflichtige Depotgeschäfte) abgezogen werden.

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