§ 10, § 38 AlVG - Eine durch Mängel des Zahnbildes in einem längeren Zeitraum entstandene Verunstaltung eines Arbeitslosen kann diesem nicht als vorsätzliche Vereitelung der Aufnahme einer konkreten Beschäftigung (hier: als Rezeptionist) angelastet werden.
VwGH 29. 10. 2008, 2007/08/0062