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Änderung des ASVG - Initiativantrag

Neue VorschriftenARD 5931/3/2009 Heft 5931 v. 3.2.2009

Initiativantrag 21. 1. 2009, 366/A BlgNR 24. GP

Mit dem vorliegenden SP/VP-Initiativantrag zur Änderung des ASVG, GSVG und BSVG soll der sogenannte Schutzbetrag bei der Witwen-(Witwer-)pension nach § 264 Abs 6 ASVG rückwirkend so festgesetzt werden, dass er - im Gleichklang mit den besonderen Regelungen für die Pensionsanpassung 2009 - mit Wirkung ab 1. 11. 2008 einer Erhöhung mit dem Faktor 1,034 entspricht (Erhöhung auf € 1.671,20).

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