OLG Wien 19. 4. 2008, 9 Ra 41/08b
§ 2, § 4 Abs 2 DHG - Fahrlässig schädigende Handlungen, die im Zusammenhang mit einer üblichen Nutzung von betrieblichen Einrichtungen zur Befriedigung persönlicher Bedürfnisse von Arbeitnehmern gesetzt werden, sind vom Anwendungsbereich des DHG erfasst.