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Höhe der Selbstbehalte in der Krankenversicherung 2009

SozialversicherungARD 5927/7/2009 Heft 5927 v. 20.1.2009

Zusammengestellt von der ARD-Redaktion

Selbstbehalte

Aufgrund der automatischen Anpassung der veränderlichen Werte ergeben sich für das Jahr 2008 folgende Selbstbehalte in der Krankenversicherung:

Service-Entgelt für die e-card (§ 31c ASVG)

10,00

Behandlungsbeitrag (§ 80 Abs 2 BSVG)

8,08

Rezeptgebühr (§ 136 Abs 3 ASVG)

(Die Rezeptgebühr wird mit 2 % des jährlichen Nettoeinkommens der versicherten Person gedeckelt.)

4,90

Grenzbetrag für die Befreiung von der Rezeptgebühr und vom Service-Entgelt auf Antrag, monatlich:

 

- für Alleinstehende

772,40

 

- für Ehepaare (Lebensgefährten)

1.158,08

 

bei überdurchschnittlichen Ausgaben aufgrund von Leiden und Gebrechen:

  
 

- für Alleinstehende

888,26

 

- für Ehepaare (Lebensgefährten)

1.331,79

 

zusätzlich für jedes Kind

80,95

Selbstbehalt bei Heilbehelfen und Hilfsmitteln (§ 137 Abs 2 ASVG):

  
 

10 % der Kosten, mindestens

26,80

 

Bei Brillen und Kontaktlinsen beträgt der Selbstbehalt ebenfalls 10 % der Kosten, mindestens jedoch € 80,40 (bei Kindern € 26,80). Die Kosten für Dreistärkengläser (Gleitsicht- und Trifokalgläser) werden von der GKK nicht übernommen.

  

Zuzahlung zu Kur- und Rehabilitationsaufenthalten pro Verpflegungstag (§ 154a Abs 7 und § 155 Abs 3 ASVG)

 

- Maßnahmen der Rehabilitation

7,00

 

- Maßnahmen der Festigung der Gesundheit und der Gesundheitsvorsorge

  
 

ab einem Bruttoeinkommen von € 772,41 bis € 1.353,78

7,00

 

ab einem Bruttoeinkommen von € 1.353,79 bis € 1.935,17

12,38

 

ab einem Bruttoeinkommen von € 1.935,18

17,81

 

Grenzbetrag für die Befreiung von Zuzahlungen

 

monatliches Bruttoeinkommen

772,40

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