§ 58, § 67 ASVG, § 34 VwGG - Werden einer Personengesellschaft (hier: OEG) wegen der Beschäftigung zweier nicht zur Sozialversicherung angemeldeter Dienstnehmer nachträglich SV-Beiträge vorgeschrieben, kann sich dadurch eine GmbH, die die Personengesellschaft in der Folge durch Einbringungsvertrag übernommen hat, nicht beschwert erachten, sofern keine Gesamtrechtsnachfolge vorliegt. Da die GmbH durch den Beitragsbescheid in keinem subjektiv-öffentlichen Recht verletzt sein konnte, ist ihre Beschwerde an den VwGH zurückzuweisen.