VwGH 8. 8. 2008, 2008/09/0119
§ 28 Abs 1 Z 1 AuslBG - Gemäß § 28 Abs 1 Z 1 AuslBG begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde ua zu bestrafen, wer entgegen § 3 AuslBG einen Ausländer ohne die erforderlichen arbeitsmarktbehördlichen Bewilligungen beschäftigt.