Erlass des BMF vom 19. 11. 2008, BMF-010222/0241-VI/7/2008 (LSt-Protokoll 2008)
Gemäß Rz 1194 LStR 2002 kann der Arbeitgeber Fehler bei der Einbehaltung der Lohnsteuer im Laufe des Kalenderjahres berichtigen.
Ist dies im Falle einer zu niedrig berechneten Lohnsteuer eine Kann-Bestimmung oder muss der Arbeitgeber von sich aus tätig werden?