vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Lohnzettel und Teilentgelt

SozialversicherungARD 5922/8/2008 Heft 5922 v. 23.12.2008

STGKK-NewsletterNr 15/2008 vom 11. 12. 2008

Beitragspflichtiges Teilentgelt ist jenes Entgelt, das neben einem Kranken- oder Wochengeldbezug geleistet wird, wenn es 50 % der vollen Geld- und Sachbezüge vor dem Eintritt des Versicherungsfalles erreicht oder übersteigt.

Das richtige Ausfüllen der Rubriken „Beitragsgrundlage Teilentgelt“ und „Anzahl Tage mit Teilentgelt“ im Lohnzettel ist besonders wichtig, weil falsche Angaben für die Versicherten Auswirkungen in der Pensionsversicherung haben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte