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Pauschalierter Aufwandersatz im ASG-Verfahren

Neue VorschriftenARD 5922/2/2008 Heft 5922 v. 23.12.2008

BGBl II 2008/475, ausgegeben am 17. 12. 2007

Verordnung der Bundesregierung über den Aufwandersatz von gesetzlichen Interessenvertretungen und kollektivvertragsfähigen freiwilligen Berufsvereinigungen in Arbeitsrechtssachen (Aufwandersatzverordnung). Der Aufwandersatz beträgt ab 1. 1. 2009 für das Verfahren erster Instanz € 220,- bzw € 385,- und für das Berufungsverfahren € 385,-.

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