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Hausbesorger-Entgeltverordnungen für 2009

Neue VorschriftenARD 5922/1/2008 Heft 5922 v. 23.12.2008

Verordnungen der Bundesländer

In den Bundesländern Tirol und Burgenland wurden das Entgelt, der Materialkostenersatz und das Sperrgeld für Hausbesorger ab 1. 1. 2009 wie folgt neu festgesetzt:

 

Tir 1)

Bgld 2)

monatliches Entgelt (je m²)

  

- für Wohnungen

€ 0,2157

€ 0,2172

- für andere Räumlichkeiten

€ 0,2157

€ 0,2172

- für Gehsteige

€ 0,4072

€ 0,3934

Sperrgeld

  

- vor Mitternacht

€ 3,50

€ 4,00

- nach Mitternacht

€ 4,00

€ 4,50

Materialkostenersatz

in Prozent des Entgelts

20 %

20 %

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