vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Festsetzung des IESG-Zuschlages ab 2009

Neue VorschriftenARD 5918/3/2008 Heft 5918 v. 5.12.2008

BGBl II 2008/431, ausgegeben am 2. 12. 2008

Mit Verordnung des BMWA wird der Zuschlag zu dem vom Arbeitgeber zu leistenden Arbeitslosenversicherungsbeitrag gemäß dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG-Zuschlag) ab der Beitragsperiode 2009 mit 0,55 % festgesetzt (Anm: unverändert gegenüber 2008).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte